KI-Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 EU AI Act ab August 2026
Vielleicht hast Du es schon mitbekommen: Rund um den EU AI Act – die KI-Verordnung der Europäischen Union – wurde in den letzten Monaten viel verschoben. Tatsächlich haben sich die EU-Gesetzgeber im Frühjahr 2026 darauf geeinigt, große Teile der Verordnung erst deutlich später greifen zu lassen. Einen Teil aber haben sie ausdrücklich nicht verschoben: die sogenannten Transparenzpflichten (KI-Kennzeichnungspflicht). Und genau die betreffen Dich, sobald Du KI für Deine Website, Deinen Newsletter oder Deine Bilder einsetzt.
Ab dem 2. August 2026 musst Du bestimmte KI-generierte Inhalte sichtbar kennzeichnen. Das klingt erst einmal nach viel Aufwand – ist in der Praxis aber überschaubarer, als viele befürchten. In diesem Beitrag schauen wir uns in Ruhe an, was wirklich Pflicht ist, was nicht, und wie eine korrekte Kennzeichnung konkret aussieht.
Kurzer Hinweis vorab: Dieser Artikel ist eine verständliche Einordnung, keine Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen ist eine Anwältin oder ein Anwalt für IT- und Wettbewerbsrecht die richtige Adresse.
Worum geht es eigentlich?
Die Grundregel steht in Artikel 50 der KI-Verordnung. Vereinfacht gesagt: Menschen sollen erkennen können, wann sie es mit KI-Inhalten zu tun haben – sei es ein Chatbot, ein KI-Bild oder ein KI-Text zu einem ernsten Thema. Es geht also um Ehrlichkeit und Transparenz, nicht darum, KI zu verbieten.
Wichtig für die Einordnung: Im Mai 2026 haben sich die EU-Institutionen auf eine Reform geeinigt (oft „Digitaler Omnibus“ genannt). Diese verschiebt die strengen Regeln für sogenannte Hochrisiko-Systeme – dazu gehören etwa Bewerbungs- und Personalauswahl-Tools – auf Ende 2027. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 bleiben davon aber unberührt und gelten ab August 2026.
Bitte beachte: Dieser Reform-Beschluss ist formal noch nicht endgültig im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Einzelne Detail-Termine können sich theoretisch noch verschieben. Am eigentlichen Kern für Webseiten – der Kennzeichnungspflicht – ändert das aber nichts.
KI-Kennzeichnungspflicht: Müssen KI-Texte im Blog, Newsletter und Marketing gekennzeichnet werden?
Das ist vermutlich die Frage, die Dich am meisten interessiert – und die gute Nachricht zuerst: Für die meisten typischen Website-Texte gibt es keine Kennzeichnungspflicht.
Die Pflicht für KI-Texte aus Artikel 50 greift nämlich nur dann, wenn beide Bedingungen zusammenkommen:
- Der Text behandelt ein Thema von öffentlichem Interesse (also etwa Politik, Gesundheit, gesellschaftliche oder aktuelle Themen).
- Es gibt keine echte menschliche Prüfung mit einer verantwortlichen Person dahinter.
Daraus folgt für den Alltag:
- Marketingtexte, Leistungsbeschreibungen, Produkttexte, SEO-Texte: in aller Regel keine Kennzeichnungspflicht. Diese Texte behandeln keine Themen von öffentlichem Interesse.
- Newsletter: Kommt auf den Inhalt an. Ein klassischer Werbe- oder Angebots-Newsletter fällt normalerweise nicht darunter. Ein Newsletter, der aktuelle gesellschaftliche oder politische Themen aufgreift, eher schon.
- Blogartikel zu ernsten Themen: Hier kann die KI-Kennzeichnungspflicht greifen – aber sie entfällt, wenn ein Mensch den Text inhaltlich prüft und überarbeitet und eine namentlich benannte Person die redaktionelle Verantwortung trägt.
Heißt im Klartext: Wenn Du KI als Schreibhilfe nutzt und Deine Texte anschließend selbst prüfst und überarbeitest, bist Du bei den allermeisten Website-Inhalten auf der sicheren Seite.
KI-Bilder: Welche musst Du kennzeichnen – und welche nicht?
Bei Bildern ist die Lage klarer geregelt, und der entscheidende Begriff lautet Deepfake. Damit ist nicht nur das gemeint, was viele aus den Schlagzeilen kennen (gefälschte Promi-Videos), sondern ganz allgemein: KI-erzeugte oder KI-veränderte Bilder, die reale Personen, Orte oder Ereignisse so realistisch darstellen, dass man sie für echt halten könnte. Ab dem 2. August 2026 solltest Du Deepfake KI-Bilder kennzeichnen um nicht gegen die Transparenzpflicht zu verstoßen.
Daraus ergibt sich eine einfache Faustregel für die KI-Kennzeichnungspflicht:
- Kennzeichnungspflichtig: fotorealistische KI-Bilder, die wie eine echte Fotoaufnahme wirken (Deepfake Kennzeichnung) – zum Beispiel ein täuschend echtes „Foto“ einer Person oder einer Szene, die es so nie gegeben hat.
- Nicht kennzeichnungspflichtig: eindeutig stilisierte oder illustrative KI-Bilder, bei denen sofort klar ist, dass es kein echtes Foto ist. Eine comicartige Illustration oder eine offensichtliche Grafik fällt also nicht darunter.
Ein häufiger Stolperstein: Auch ein fotorealistisches KI-Bild von Dir selbst fällt rein rechtlich in die Deepfake Kennzeichnung, weil es eine reale Person täuschend echt darstellt. Dass Du damit einverstanden bist, schützt Dich vor Persönlichkeitsrechts-Problemen – aber nicht automatisch vor der Kennzeichnungspflicht.
Wie kennzeichnet man ein KI-Bild richtig?
Hier ist der wichtigste Punkt: Die Kennzeichnung muss für Menschen sichtbar sein, und zwar direkt beim Bild.
Achtung: Ein Eintrag nur im Alt-Text, im Title-Tag oder auf einer separaten Bildnachweis-Seite reicht nicht aus, weil ihn normale Besucher gar nicht sehen.
In der Praxis hast Du zwei sinnvolle Wege um die Anforderungen der Deepfake Kennzeichnung zu erfüllen:
- ein kleines sichtbares Symbol direkt im Bild (etwa in einer Ecke), oder
- einen sichtbaren Hinweis unmittelbar beim Bild, zum Beispiel in der Bildunterschrift.
Praktischerweise musst Du Dir dafür kein eigenes Symbol ausdenken. Die EU-Kommission hat am 10. Juni 2026 einheitliche Icons veröffentlicht, die jeder kostenlos verwenden darf. Es gibt drei Varianten: ein Basis-Symbol „AI“, eines für vollständig KI-erzeugte Inhalte („AI GENERATED“) und eines für KI-bearbeitete Inhalte („AI MODIFIED“). Die offiziellen Dateien (als SVG und PNG) findest Du direkt bei der EU-Kommission – klicke einfache auf eines der folgenden drei Icon-Kästchen um zur Seite der EU mit den Vorlagen zu wechseln.
Eine Entwarnung noch: Du musst Dich nicht um technische Wasserzeichen im Hintergrund der Datei kümmern. Diese maschinenlesbare Markierung ist Aufgabe der KI-Anbieter selbst (also etwa OpenAI oder Google) und greift ohnehin erst später. Deine Aufgabe als Website-Betreiber ist die sichtbare Deepfake Kennzeichnung.
Und auf Social Media? Das Problem mit dem Profilbild
Eine berechtigte Frage, auf die es ehrlicherweise noch keine saubere Antwort gibt. Plattformen wie Instagram, TikTok oder YouTube haben zwar eigene KI-Kennzeichnungen für Beiträge. Diese nehmen Dir Deine eigene Pflicht aber nicht ab – sie ergänzen sie nur.
Besonders knifflig wird es beim Profilbild. Wenn Du ein fotorealistisches KI-Bild von Dir als Profilfoto verwendest, ist das genau so ein „Deepfake“ im rechtlichen Sinn – aber es gibt schlicht keine Funktion, um ein Profilbild als KI-generiert zu markieren. Das Gesetz selbst regelt diesen Sonderfall nicht ausdrücklich. Es ist also ein echter Graubereich.
Mein pragmatischer Rat, bis das klarer geregelt ist: Entweder Du nutzt für Dein Profil ein echtes Foto – oder Du fügst zumindest einen kurzen Hinweis in Deine Profilbeschreibung (Bio) hinzu, um den Anforderungen an die Deepfake Kennzeichnung Genüge zu tun, dass das Bild mit KI erstellt wurde.
KI-Videos kennzeichnen: Symbol, Einblendung oder Untertitel?
Auch für Videos gibt es klare Vorstellungen. Hier kommt dasselbe sichtbare EU-Symbol zum Einsatz („AI GENERATED“ bzw. „AI MODIFIED“). Es soll gut sichtbar platziert werden, zum Beispiel in der oberen Ecke des Videos.
Eine Besonderheit bei Videos: Das Symbol soll in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Der Grund ist einleuchtend – so bleibt die Kennzeichnung auch dann erhalten, wenn jemand nur einen kurzen Ausschnitt weiterverbreitet oder einen Screenshot macht.
Und wenn ein Inhalt nur aus Ton besteht (etwa eine KI-erzeugte Stimme ohne Bild)? Dann greift ein akustischer Hinweis zu Beginn, der bei längeren Aufnahmen zwischendurch wiederholt wird. Ein eingeblendeter Untertitel allein ist also nicht der vorgesehene Weg – gemeint ist eine deutlich wahrnehmbare Kennzeichnung im Bild oder im Ton.
Drei Punkte, die viele übersehen
Neben Texten, Bildern und Videos gibt es noch drei Dinge, die in der Diskussion oft untergehen, aber gerade für kleine Betriebe und Selbstständige wichtig sind.
1. Die KI-Kompetenzpflicht (Artikel 4)
Das ist der Punkt, der die meisten überrascht: Wer KI-Werkzeuge im Betrieb einsetzt – also ChatGPT, Claude, Gemini, Copilot und Co. –, muss dafür sorgen, dass die Personen, die damit arbeiten, eine grundlegende KI-Kompetenz haben. Diese Pflicht gilt bereits seit Februar 2025 und wird ab August 2026 voll durchsetzbar.
Damit ist kein mehrtägiges Seminar gemeint, sondern eine nachvollziehbare Grundunterweisung: Was ist KI, welche Werkzeuge nutzen wir wofür, und wo liegen die Risiken? Das betrifft ausdrücklich auch Einzelunternehmer und kleine Teams.
2. Der Hinweis bei Chatbots (Artikel 50)
Wenn auf Deiner Website ein KI-Chatbot oder ein „KI-Assistent“ läuft, müssen Deine Besucher erkennen können, dass sie mit einer KI sprechen und nicht mit einem Menschen. Ein kurzer, klarer Hinweis genügt. Gerade weil moderne Chatbots erstaunlich menschlich klingen, ist dieser Punkt schnell übersehen – aber leicht zu erfüllen.
3. Das neue Verbot von KI-Missbrauchsbildern
Ein Punkt, der zeigt, dass die EU an anderer Stelle sogar nachschärft: Ab dem 2. Dezember 2026 sind KI-Systeme verboten, die sexualisierte Inhalte ohne Einwilligung der dargestellten Person oder Missbrauchsdarstellungen von Kindern erzeugen (sogenannte „Nudify“-Werkzeuge). Für seriöse Website-Betreiber ist das im Alltag kaum relevant – es gehört aber zum Gesamtbild dazu.
Kurz zum Thema Bewerbungen und Personal
Vielleicht hast Du gehört, dass KI im Bewerbungs- und Auswahlprozess besonders streng geregelt wird. Das stimmt – nur greifen diese strengen Hochrisiko-Pflichten erst später: Nach der aktuellen Einigung sind sie auf Ende 2027 verschoben (und der Beschluss ist, wie oben erwähnt, formal noch nicht endgültig).
Zwei Dinge gelten im Personalbereich aber trotzdem schon heute: Erstens ist die KI-gestützte Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bewerbungsgesprächen (also etwa die Auswertung von Mimik oder Stimme) bereits verboten. Zweitens dürfen wichtige Entscheidungen – etwa eine Absage – schon nach dem Datenschutzrecht nicht rein automatisch ohne Menschen getroffen werden.
Was heißt das jetzt konkret für Dich?
Wenn Du eine normale Unternehmenswebsite oder einen Blog betreibst, ist die Liste der echten To-dos kürzer, als die Schlagzeilen vermuten lassen:
- KI-Texte: Deine Marketing-, Produkt-, Blog- und SEO-Texte musst Du in aller Regel nicht kennzeichnen – vor allem, wenn Du sie selbst prüfst. Bei Blog- oder Newsletter-Inhalten zu ernsten Themen reicht eine kurze redaktionelle Prüfung mit verantwortlicher Person.
- KI-Bilder: Fotorealistische KI-Bilder sichtbar kennzeichnen (am einfachsten mit dem offiziellen EU-Symbol oder einem Hinweis in der Bildunterschrift). Stilisierte Illustrationen brauchst Du nicht zu kennzeichnen.
- Chatbot: Falls vorhanden, einen klaren Hinweis ergänzen, dass es sich um eine KI handelt.
- KI-Kompetenz: Sicherstellen (und kurz dokumentieren), dass alle, die KI nutzen, die Grundlagen kennen.
Eine praktische Formulierung für Deinen Bildnachweis könnte zum Beispiel so lauten: „Verwendete Bilder sind Eigenproduktionen, stammen aus Bilddatenbanken oder wurden mit Hilfe von KI erstellt. KI-generierte Bilder werden direkt am Bild gekennzeichnet.“
Und wie machen das eigentlich andere Länder?
Oft hört man, Europa reguliere KI im Alleingang, während der Rest der Welt einfach macht. Beim Thema KI-Kennzeichnung stimmt das so nicht.
Strenger als die EU ist ausgerechnet China: Dort gilt schon seit September 2025 eine Kennzeichnungspflicht, die praktisch alle KI-Inhalte erfasst – nicht nur Deepfakes – und sowohl sichtbare Hinweise als auch technische Markierungen verlangt. Auch Südkorea hat seit Anfang 2026 ein umfassendes KI-Gesetz mit Kennzeichnung, und Indien führt gerade ebenfalls eine entsprechende Pflicht ein. Selbst in den USA gibt es das – nur zersplittert: Einzelne Bundesstaaten wie Kalifornien verlangen Transparenz bei KI-Inhalten ab demselben Stichtag wie die EU, andere wie Utah einen Hinweis bei KI-Chatbots. Ein landesweites Gesetz fehlt allerdings, und die US-Regierung steuert auf Bundesebene eher in Richtung weniger Regulierung.
Wirklich zurückhaltend sind dagegen Länder wie Großbritannien, Japan und Australien. Sie setzen eher auf Leitlinien und Prinzipien als auf strenge Vorschriften mit hohen Bußgeldern.
Wie ich das sehe
Zum Abschluss noch meine ganz persönliche Einschätzung – Du darfst das gerne anders sehen.
Ich finde die Grundidee gut gemeint, und in vielen Bereichen ist sie das auch. Dass man erkennen kann, ob ein Foto echt ist oder eine KI-Erfindung, ist in Zeiten täuschend echter Bilder ein vernünftiges Anliegen. Auch der vorsichtige Umgang mit KI bei echten Lebensentscheidungen von Menschen – etwa im Personalbereich – hat einen nachvollziehbaren Kern.
Die oft gehörte Sorge, Europa stehe mit seiner Regulierung allein da, teile ich nach dem Ländervergleich aber so nicht. Mein Kritikpunkt ist ein anderer – es geht mir nicht darum, ob reguliert wird, sondern wie. Die EU setzt auf ein sehr umfangreiches, kleinteiliges Regelwerk mit hohen Bußgeldern, während Länder wie Großbritannien oder Japan eher mit leichten, prinzipienbasierten Vorgaben arbeiten. Genau hier sehe ich die eigentliche Gefahr: dass bei uns wieder ein bürokratischer Apparat entsteht, der vor allem die Kleinen trifft, die keine eigene Rechtsabteilung haben – während Wettbewerber anderswo mit leichteren Vorgaben schneller vorankommen.
Für Dich als Website-Betreiber heißt das aber nichts Dramatisches: Die konkreten Pflichten für Deine Seite sind, wie Du gesehen hast, machbar. Mein Rat ist, das pragmatisch anzugehen – sichtbar kennzeichnen, wo es sinnvoll ist, transparent bleiben, und sich nicht von den großen Zahlen aus den Schlagzeilen verrückt machen lassen.










