Barrierefreiheit

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Digitale Barrierefreiheit: Teilhabe für alle ermöglichen

In der heutigen digitalen Welt ist barrierefreies Webdesign kein Nice-to-have, sondern eine Notwendigkeit. Es geht darum, Deine Website so zu gestalten, dass sie für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich ist, insbesondere für Sehbehinderte und Menschen mit Hör-, Bewegungs- oder kognitiven Einschränkungen. Ziel ist es, digitale Barrieren abzubauen und eine inklusive Nutzung zu ermöglichen. Dadurch zeigst Du gesellschaftliche Verantwortung und profitierst gleichzeitig von einer breiteren Nutzerbasis.

Deine Vorteile

Mit einem barrierefreien Webauftritt erreichst Du mehr Menschen und verbesserst gleichzeitig Deine Online-Präsenz. Hier sind die wichtigsten Vorteile für Dich:

Mehr Reichweite

Du erreichst Nutzerinnen und Nutzer mit unterschiedlichen Fähigkeiten – Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen oder motorischen Einschränkungen.

Rechtssicherheit

Barrierefreies Design reduziert das Risiko rechtlicher Probleme. Seit 2025 müssen auch private Unternehmen in Österreich gesetzliche Vorgaben erfüllen.

Besseres Nutzererlebnis

Klar strukturierte Inhalte, einfache Navigation und gut lesbare Texte machen Deine Seite für alle Besucher angenehmer.

SEO-Vorteile

Zugängliche und strukturierte Inhalte sind besser indexierbar und erhöhen Deine Sichtbarkeit in Suchmaschinen.

Image und Verantwortung

Du zeigst gesellschaftliche Verantwortung und stärkst Dein Markenimage durch Inklusion und Zugänglichkeit.

Conversion-Steigerung

Wenn mehr Besucher Deine Inhalte verstehen und nutzen können, steigen Anfragen, Verkäufe und Interaktionen.

Rechtlich gesehen ist das Thema in Österreich durch verschiedene Gesetze und Vorgaben geregelt. Das Web‑Zugänglichkeits‑Gesetz (WZG) verpflichtet öffentliche Stellen, ihre Websites barrierefrei zugänglich zu machen. Zudem orientieren sich diese Vorgaben an europäischen Richtlinien, um eine einheitliche Zugänglichkeit im digitalen Raum zu gewährleisten. Am 28. Juni 2025 trat ein neues Gesetz in Kraft, mit dem der European Accessibility Act (EAA) national umgesetzt wurde. Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) erweitert damit die Pflichten: Es gilt nicht nur für öffentliche Stellen, sondern verpflichtet auch private Unternehmen, barrierefreien Zugang in zahlreichen Bereichen sicherzustellen.

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Bewährte Praktiken für barrierefreie Websites

Bewährte Praktiken für Barrierefreheit und barrierefreies Webdesign.

Barrierefreies Webdesign basiert auf klaren Prinzipien, die eine inklusive Nutzererfahrung sicherstellen. Zugänglichkeit als Kernprinzip bedeutet, dass Inhalte so gestaltet werden, dass sie für alle Besucher zugänglich gestaltet sind.

Eine nutzerzentrierte Gestaltung berücksichtigt die Bedürfnisse verschiedener Nutzergruppen, darunter Menschen mit Sehbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Das Universal Design verfolgt das Ziel, Produkte und Umgebungen so zu gestalten, dass sie inklusive und flexible Nutzung ermöglichen – von Anfang an.

Technische Standards und Richtlinien wie die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) und die BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung in Deutschland) bieten klare Vorgaben, um barrierefrei zu gestalten. Diese umfassen Aspekte wie Farbgestaltung, Kontrast, Schriftgrößen, klare Navigation und die Verwendung von alternativen Texten für Bilder.

Praktisch bedeutet das: Eine barrierefreie Website zeichnet sich durch eine bewusste Farbwahl, ausreichenden Kontrast, gut lesbare Schriftgrößen, eine intuitive Navigation und leicht zugängliche Inhalte aus, die auch durch Screenreader verständlich sind.

Einblick in die Zusammenarbeit aus Kundensicht

Feedback, das für sich spricht.

  • Mr. Priesner is an individual who can meet all the needs of our company, highly knowledgeable, responsive, and solution-oriented. We have been working with him for years, … [Google Rezension]
    Serkan Ozan
    TÜV AUSTRIA TURK
  • Ich hatte vor Kurzem ein Projekt geplant und der Herr Priesner hat sich diesem Projekt voll und ganz gewidmet und am Ende ist es um Welten besser geworden als ich erhofft habe. … [Google Rezension]
    Timea Balinovac
    mahlzeit.cc
  • Kundenwünsche haben hier absolut oberste Priorität, man merkt auch, gleich beim Ersten Treffen, welches enorme Wissen der Herr Priesner in seinem Fachgebiet hat. … [Google Rezension]
    Stevan Balinovac
    mahlzeit.cc
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    mahlzeit.online GmbH

Praktische Umsetzung barrierefreier Websites

Audit Deiner Website um Probleme zu erkennen

Der erste Schritt ist eine Analyse Deiner Website. Mit Tools wie Zugänglichkeitsprüfer, Screenreader-Tests oder Accessibility Plugins können Schwachstellen identifiziert werden. Diese Tools helfen, barrierefreie Webseiten erstellen und zu optimieren und Deine barrierefreie Webseite kontinuierlich zu verbessern.

Konkrete Maßnahmen für Barrierefreiheit im Web

Ich gestalte Deine Homepage so, dass sich wirklich alle Besucher willkommen fühlen — unabhängig von ihren Fähigkeiten. Dabei achte ich auf Details, die den Unterschied machen.

  • Strukturierte Überschriften: Klare Hierarchien erleichtern die Orientierung.
  • Verständliche Sprache: Einfache, klare Formulierungen für alle Nutzer.
  • Aussagekräftige Alternativtexte: Für Bilder, Icons und Medien.
  • Mehrere Zugangswege: Informationen sollten schriftlich und durch Sprachausgabe zugänglich sein.
  • Einfache Navigation: Klare Menüs, Tastaturzugänglichkeit.
  • Farben und Kontraste: Hoher Kontrast sorgt für bessere Lesbarkeit.
  • Tastaturzugänglichkeit: Alle Funktionen sollten auch ohne Maus nutzbar sein.
barrierefreie Webseiten erstellen

Barrierefreies Webdesign gemäß der WCAG 2.1-Richtlinie

Die WCAG 2.1 ist der internationale Standard und regelt sämtliche Anforderungen an Barrierefreiheit. Die Richtline gliedert sich in vier Prinzipien:

  1. Wahrnehmbar
    Inhalte müssen so präsentiert werden, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können. Dies umfasst:
    • Bereitstellung von Textalternativen für non-textuelle Inhalte.
    • Verwendung von ausreichenden Farbkontrasten.
    • Anpassung von Audio- und Video-Inhalten mit Untertiteln oder Transkriptionen.
  2. Bedienbar
    Die Benutzeroberfläche muss bedienbar sein. Wichtige Punkte sind:
    • Alle Funktionen müssen über die Tastatur zugänglich sein.
    • Die Navigation sollte klar und konsistent sein.
    • Es sollten keine zeitlichen Einschränkungen für Interaktionen bestehen.
  3. Verstehbar
    Die Inhalte müssen verständlich sein. Dazu gehören:
    • Klare und einfache Sprache.
    • Vorhersehbarkeit der Benutzeroberfläche, sodass die Nutzer wissen, was sie erwartet.
    • Unterstützung bei der Eingabe von Formularen und Fehlervermeidung.
  4. Robust
    Inhalte sollten so gestaltet werden, dass sie von einer Vielzahl von Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, interpretiert werden können. Dies beinhaltet:
    • Verwendung standardkonformer HTML- und CSS-Techniken.
    • Sicherstellung, dass die Inhalte auch in Zukunft zugänglich bleiben.

Neuheiten in WCAG 2.1 und WCAG 2.2

Die Version 2.1 bringt zusätzliche Erfolgskriterien, z.B. für mobile Geräte, bessere Unterstützung für Nutzer mit kognitiven Einschränkungen und erweiterte Anforderungen an die Tastaturbedienung:

  • Anpassungsfähigkeit an verschiedene Bildschirmgrößen.
  • Berücksichtigung von Touchscreen-Interaktionen.
  • Verbesserte Unterstützung für Menschen mit Lernschwierigkeiten.

WCAG 2.2 ergänzt WCAG 2.1 um mehrere neue Erfolgskriterien, die vor allem die Tastatur‑ und Touch‑Bedienung, die Sichtbarkeit des Fokus sowie kognitive Entlastung verbessern. Neu sind unter anderem Anforderungen an gut sichtbare und nicht verdeckte Fokusindikatoren, Mindestgrößen für klickbare Elemente, Alternativen zu Drag‑&‑Drop‑Gesten, konsistente Hilfeangebote, das Vermeiden redundanter Eingaben in Formularen sowie zugänglichere Anmelde‑ und Authentifizierungsprozesse. Bestehende Kriterien bleiben unverändert, der zusätzliche Aufwand ist gering, verbessert jedoch die Nutzbarkeit deutlich, insbesondere für Menschen mit motorischen und kognitiven Einschränkungen.

Diese Neuerungen helfen die digitale Barrierefreiheit weiter zu verbessern.

Rechtslage in Österreich und der EU

Die EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet öffentliche Stellen, ihre Websites barrierefrei zugänglich zu machen. In Österreich wurde diese Richtlinie durch das Web‑Zugänglichkeits‑Gesetz (WZG), BGBl. I Nr. 59/2019, umgesetzt, das zentrale Aspekte der digitalen Zugänglichkeit für Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Bundes regelt. Am 28. Juni 2025 trat das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft, das den European Accessibility Act (EAA) in nationales Recht integriert.

Der Geltungsbereich (§ 2 BaFG) umfasst Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr bei Verbraucherverträgen, also alle Betreiber von Onlineshops und Webseiten im B2C-Bereich, sowie Websites, auf denen digitale Mitgliedschaften und Abonnements angeboten werden.

Das Gesetz verpflichtet private Unternehmen, Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen, wenn ihre Produkte oder Dienstleistungen unter das BaFG fallen. Ausnahmen gibt es für Kleinstunternehmen und in Fällen, wo bestimmte Anforderungen das Produkt oder die Dienstleistung grundlegend verändern oder eine unverhältnismäßige Belastung für die Unternehmen darstellen.

Ausnahmen: Mikrounternehmen

Mikrounternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind vom Gesetz ausgeschlossen (§ 6 Abs. 1 BaFG). Mikrounternehmen beschäftigen weniger als 10 Personen und haben einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro. Kleinstunternehmen, die Produkte innerhalb des Geltungsbereichs des BaFG herstellen, importieren oder verkaufen, fallen nicht unter die Ausnahmeregelung. Es gibt jedoch Erleichterungen, um ihren Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

Fragen zur Barrierefreiheit in der digitalen Welt

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), das den European Accessibility Act umsetzt. Es verpflichtet private Unternehmen zur barrierefreien Gestaltung von B2C‑Websites, Onlineshops sowie Websites mit digitalen Mitgliedschaften oder Abonnements. Ausgenommen sind Mikrounternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Weitere Ausnahmen gelten bei unverhältnismäßiger Belastung oder grundlegender Veränderung der Leistung. Bei Nichteinhaltung drohen Verwaltungsstrafen, rechtliche Risiken und Reputationsverluste.

Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass Websites für alle Menschen nutzbar sind – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. Dazu gehören unter anderem die Bedienbarkeit mit Tastatur, Screenreader‑Kompatibilität, ausreichende Farbkontraste, verständliche Sprache sowie klar strukturierte Inhalte.

Nein. Automatische Plugins können einzelne Probleme mildern, ersetzen jedoch keine technisch und inhaltlich korrekt barrierefreie Website. Rechtlich anerkannt ist ausschließlich eine barrierefreie Umsetzung im Quellcode und im Design selbst, orientiert an den WCAG-Richtlinien.

Die Prüfung erfolgt durch automatisierte Tests, manuelle Checks und Nutzertests mit assistiven Technologien wie Screenreadern oder Tastaturnavigation.

Ja. Sobald eine Website unter die gesetzlichen Vorgaben fällt, müssen auch bestehende Inhalte angepasst werden. Ein schrittweiser Umbau ist möglich, sollte jedoch geplant und dokumentiert erfolgen.

Wenn Du Deine Website barrierefrei gestalten lassen möchtest, sorge ich dafür, dass alle Besucher Deine Website problemlos nutzen können.

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Fragen und Antworten

Besuche den FAQ Bereich

Antworten auf Fragen rund um das Thema Webdesign, WordPress und SEO findest Du im FAQ Bereich.

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